Förderung
Zusätzliche Leistungen des Praktikumsgebers, z.B. freie Unterkunft, freie Verpflegung, werden nicht angerechnet, müssen aber angegeben werden.
Falls Sie ein monatliches Gehalt bekommen, behält sich der EU-ServicePoint vor, das Stipendium zu kürzen.
Sobald die gesamten Bewerbungsunterlagen vorliegen und das Placement Agreement (Stipendienzusage) von Ihnen und uns unterschrieben worden ist, wird das Stipendium ausbezahlt.
Nicht gefördert werden Praktika an europäischen Institutionen und Einrichtungen, an Einrichtungen oder Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten, sowie in nationalen, diplomatischen Vertretungen (Botschaften usw.) des Herkunftslandes der Studierenden im Gastland.