Voraussetzungen

Um sich für ein Stipendium beim EU-ServicePoint bewerben zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Sie sind immatrikuliert an

  • der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau,
  • der Universität Koblenz
  • der Hochschule Mainz
  • der Katholischen Hochschule oder
  • der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Zudem muss ausreichend Erasmus+ Kontingent für das komplette Praktikum zur Verfügung stehen. Insgesamt haben Sie pro Studienzyklus (Bachelor, Master & Promotion) jeweils 12 Monate (= 360 Tage) Erasmus+ Kontingent, bei Diplom- und Staatsexamensstudiengängen 24 Monate, welche Sie für Erasmus+ Aufenthalte für Studium oder Praktika nutzen können.

Ein Graduiertenpraktikum ist ebenfalls förderfähig. Hierfür müssen sich Studierende für das Erasmus+ Stipendium noch während ihrer aktiven Studienzeit direkt am EU-ServicePoint bewerben, also zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert sein. Zu Beginn des Praktikums müssen Sie den Studienabschluss geschafft haben oder schon exmatrikuliert sein. Das Praktikum muss spätestens 12 Monate nach Beendigung des Studiums abgeschlossen sein.

Für wen ist ein solches Graduiertenpraktikum interessant?
• Absolventen, die eine Wartezeit bis zum Master überbrücken möchten
• Absolventen, die auf Jobsuche sind
• Absolventen, die im Studium keinen Auslandsaufenthalt mangels Zeit oder anderen privaten Gründen durchgeführt haben und dies jetzt nachholen möchten
• Absolventen, die über ein Praktikum einen Berufseinstieg im Ausland vorbereiten möchten
Für eine Förderung nach einem Studienabschluss werden bereits durchgeführte Erasmus+ Aufenthalte bei der maximalen Förderdauer von 12 Monaten angerechnet. Wurde z.B. im Bachelor bereits ein Studienaufenthalt von 9 Monaten absolviert, so bleiben 3 Monate für ein Graduiertenpraktikum.

2. Studierende aller Studienrichtungen können einen Antrag auf Förderung stellen. Es muss ein deutlicher Bezug zum Studium erkennbar sein. Gefördert werden können Pflichtpraktika und freiwillige Praktika mit Studienbezug, die vom Fachbereich anerkannt werden bzw. über den EUROPASS gewürdigt werden (Beantragung i.d.R. üder den EU-ServicePoint).

3. An deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende können Erasmus+ Mobilitätszuschüsse in Anspruch nehmen, sofern sie ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Sie können für ein Praktikum über den EU-Servicepoint finanziell unterstützt werden, wenn Sie an einer am Konsortium teilnehmenden Hochschule Ihren Abschluss machen.

4. Es muss ein Vollzeitpraktikum absolviert werden.

5. Das Praktikum kann in verschiedenen Formen stattfinden und:

  • eine physische Präsenz von mindestens 60 Tagen (long term) beinhalten (ggf. mit zusätzlicher optionaler virtueller Komponente wie gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kurse, die nicht verpflichtend und zeitlich nicht vorgegeben ist). Wichtig: Bitte beachten Sie, dass 60 Kalendertage nicht zwangsweise 60 Tage im Erasmus+ Kalender für "long-term mobilities" sind, da Erasmus+ alle Monate mit 30 Tage berechnet (so dass z.B. der 31. eines Monat nicht miteingerechnet werden). Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die 60 Erasmus+ Tage erfüllt sind, melden Sie sich bitte einfach bei uns, so dass wir dies prüfen können.
  • als blended mobility eine physische Präsenz von 5-30 Kalendertagen (short term) vor Ort in einem Teilnahmeland beinhalten, mit einer virtuellen Komponente (gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kurse) im Heimatland, die verpflichtend aber zeitlich nicht vorgegeben ist. Der gesamte Arbeitsaufwand (physisch + virtuell) sollte einem Umfang von mindestens 3 ECTS entsprechen.
  • für Doktoranden eine physische Präsenz von 5-30 Kalendertagen (short term) vor Ort in einem Teilnahmeland beinhalten, auch ohne verpflichtende virtuelle Komponente.

6. Das Praktikum wird in einem der aufgeführten Teilnahmeländer absolviert. In diesem Land muss sich während der gesamten Zeit des Praktikums auch der Lebensmittelpunkt der/des Studierenden befinden, d.h. sie/er muss während des Praktikums im Ausland wohnen.

7. Der Abschluss von Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung für die Dauer des Praktikums ist verpflichtend. Mehr Informationen dazu: Vor der Ausreise

8. Nicht gefördert werden Praktika an EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, sowie an Einrichtungen, die EU-Programme verwalten oder mit Mitteln der EU finanziert werden, um Interessenkonflikte oder eine Doppelfinanzierung zu vermeiden (eine detaillierte Liste dieser Einrichtungen finden Sie hier).