Die mögliche Förderung richtet sich immer nach den finanziellen Möglichkeiten des entsprechenden Haushaltsjahres. Änderungen treten ggf. im Sommer eines Jahres auf.
Studierenden wird im Projektjahr 2024 momentan nach erfolgreicher Bewerbung ein Aufenthaltszuschuss von maximal bis zu 8 Monaten (bei internationaler Mobilität in Erasmus+ Partnerländern bis zu 4 Monaten) gegeben, weitere Tage/Monate des Praktikums können nicht finanziell gefördert werden. Aufgrund der beschränkten Mittel, die für internationale Mobilitäten zur Verfügung stehen, können Studierende max. 1x pro Erasmus+ Projektjahr für internationale Mobilitäten gefördert werden.
Hinweis: Momentan können wir bei Mobilitäten in Partnerländer (alle Länder, die nicht in Gruppe 1, 2 oder 3 unten genannt sind plus Schweiz und UK), die vor Juni 2025 beginnen, die Förderung aufgrund der hohen Nachfrage und der derzeitigen Budgetlage nicht garantieren!
Für Praktikant*innen, die eine Praktikumszuwendung (Gehalt und/oder andere Vergünstigungen) von mehr als 2000 EUR/Monat erhalten, können aus weiteren Budgetgründen nur maximal 2 Monate finanziell gefördert werden (die darüberhinaus gehende Praktikumsdauer wird als Zero-Grant definiert, also Erasmus+ Status ohne finanzielle Unterstützung). Praktikant*innen mit mehr als 1000 EUR/Monat erhalten maximal 3 Monate Förderung. Bei Mobilitäten außerhalb der Erasmus+ Programmländer können aus Budgetgründen schon bei einem Gehalt von mehr als 1000 EUR/Monat nur maximal 2 Monate gefördert werden.
Zudem ist auch keine Förderung für Famulaturen von Medizinstudierenden im Rahmen einer "blended short-term mobility" möglich.
Sobald die gesamten Bewerbungsunterlagen vorliegen und das Grant Agreement (Stipendienzusage) von Ihnen und uns unterschrieben worden ist, wird das Stipendium ausbezahlt.
Inhaltsverzeichnis
- Wie hoch ist die monatliche Förderung?
- Geringere Chancen & Förderung von (grünem) Reisen: Sonderförderung für Studierende und Graduierte
- Kürzere Praktika ("blended mobility" und "short term mobility")
- Wie oft und wie lange kann ich gefördert werden?
- Ist eine Kombination von Erasmus+ und BAföG möglich?
Wie hoch ist die monatliche Förderung?
Die Förderhöhe des monatlichen Stipendiums richtet sich nach Ihrem Zielland und enthält einen "Top-up für Praktika" von 150 EUR, welcher im Mobilitätszuschuss in der folgenden Tabelle schon mit einberechnet ist.
Es gibt im Erasmus+ Programm vier Länderkategorien, die sich nach den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land richten. Es können zudem Reisetage beantragt werden, siehe Bewerbungsdokument "Ehrenwörtliche Erklärung zum Reisen".
Gruppe
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Länder
|
Mobilitätszuschuss
|
mit geringeren Chancen*
|
1 |
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und die Partnerländer Schweiz und Großbritannien |
750 EUR/Monat | 1000 EUR/Monat |
2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 690 EUR/Monat | 940 EUR/Monat |
3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 690 EUR/Monat | 940 EUR/Monat |
4 | Partnerländer, weltweit außer den in Gruppe 1 / 2 / 3 aufgeführten Ländern ("Internationale Mobilität") |
700-750 EUR/Monat** für max. 4 Monate |
950-1000 EUR/Monat** für max. 4 Monate |
*geringere Chancen: Sonderförderung für Studierende und Graduierte (genaue Kriterien s.u.):
• mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung (welche einen erheblichen finanziellen Mehrbedarf verursacht)
• die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• die Erstakademiker*innen (aus einem nicht-akademischen Elternhaus) stammen.
• die erwerbstätig sind und den Job im Ausland nicht weiterführen können
**Reisekosten (travel support) wird Studierenden und Graduierten für die Mobilität in außereuropäische
Partnerländer ("Internationale Mobilität") gewährt. Dieser Zuschuss ist abhängig von der Entfernung zum Praktikumsort, siehe auch die Seite des DAAD. Die Entfernung können Sie über den "Distance Calculator" der EU berechnen.
Geringere Chancen & Förderung von (grünem) Reisen: Sonderförderung für Studierende und Graduierte
Die Sonderförderung von 250 EUR/Monat für Studierende mit geringeren Chancen kann für folgende Gruppen beantragt werden:
- Mit Behinderung (ab GdB 20) oder chronischer Erkrankung: Zusätzlich zu den normalen Monatssätzen wird ein Top-up von 250 EUR/Monat gewährt. Der GdB wird gegenüber dem EU-Servicepoint durch einen Nachweis belegt. Die entsprechenden Dokumente verbleiben bei diesem.
- Aufenthalt mit Kind: Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare mit Kindern gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist dann auszuschließen. Die Mitnahme des Kindes wird gegenüber dem EU-Servicepoint durch Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweise belegt. Die entsprechenden Dokumente verbleiben bei diesem.
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Nicht-akademischen Elternhaus). Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus, die über Erasmus+ gefördert werden, können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten, wenn beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
- Erwerbstätige Studierende und Graduierte, die über Erasmus+ gefördert werden und ihre Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können.
• Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend im Zeitraum beginnend 1 Jahr vor Praktikumsbeginn bis Praktikumsbeginn vorgelegen haben. Eine längere Ausübung der Tätigkeit vor Antritt der Mobilität stellt kein Ausschlusskriterium dar.
• Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
• Die Tätigkeit(en) im Entsendeland dürfen während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt werden (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.). Eine Kündigung ist jedoch keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
• Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Die Sonderförderung kann nur einmal für einen finanziell geförderten Zeitraum beantragt und nicht akummuliert werden. Bitte geben Sie, wenn Sie mögen, aus statistischen Gründen trotzdem im Bewerbungsdokument "Ehrenwörtlichen Erklärung zu den Sonderförderungen" alle Punkte an, die auf Sie zutreffen.
Zusätzliche Real-Kostenförderung für Studierende & Graduierte mit “special needs” (GdB von mindestens 20, chronische Erkrankung oder Aufenthalt mit Kind)
Wird ein Antrag über den EU-Servicepoint gestellt, wird der mit einer Auslandsmobilität verbundene finanzielle Mehrbedarf von Personen mit einem GdB ab 20, chronischen Erkrakungen oder den gesamten Aufenthalt mit Kind im Ausland verbringen individuell berechnet. Die Berechnung und Bewilligung erfolgt für eine konkrete Mobilität, beruht jedoch auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und erfolgt nur dann, wenn andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht finanzieren. Entsprechende Nachweise müssen dem EU-ServicePoint vorgelegt werden. Die entsprechenden Dokumente verbleiben bei diesem. Ein Antrag sollte spätestens zweieinhalb bis drei Monate vor Beginn des Aufenthalts dem EU-ServicePoint vorliegen, da die Nationale Agentur DAAD diesen zur weiteren Bearbeitung zwei Monate vor Aufenthaltsbeginn vorliegen haben muss.
Erasmus+ verfolgt einen integrativen Ansatz und möchte möglichst vielen Teilnehmenden - unabhängig von persönlichen Einschränkungen - einen Auslandsaufenthalt ermöglichen. Zur Vorbereitung von Auslandsmobilitäten können daher zudem Reisen in das Zielland der Erasmus+ Mobilität bezuschusst werden.
Förderung von (grünen) Reisetagen
Als finanzieller Anreiz für nachhaltiges Reisen ("Green Travel") können bis zu 6 Reisetage gefördert werden - bei nicht-grünem Reisen max. 2 Reisetage. Die Anzahl der geförderten Reisetage ist abhängig von der jeweiligen Reisedauer zum Praktikumsort. Als Orientierung finden Sie eine Skala, wie Reisetage definiert sind, in der "Ehrenwörtlichen Erklärung zum Reisen", welche Sie mit der Bewerbung einreichen müssen.
Förderung von "Außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen" (bei Genehmigung ersetzt dies die Reisekostenpauschale)
Diese Kosten werden genehmigt, sofern Teilnehmende nachweisen können, dass die Fahrtkostenpauschale (basierend auf dem Distance Band) nicht mindestens 70 % der Reisekosten der/des Teilnehmenden abdeckt. Mit den außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen können bis zu 80 % der gesamten Kosten für die Reise gedeckt werden.
Werden die "außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen" bewilligt, ersetzen sie die Fahrtkostenpauschale.
Für die Mittel zur Deckung „außergewöhnlicher Kosten für teure Reisekosten“ muss ein Finanzierungsantrag bei der NA gestellt werden. Dieser wird seitens der NA DAAD geprüft und ggf. genehmigt.
Folgende Belege sind notwendig:
- Begründung der Notwendigkeit dieses Zuschusses für Teilnehmende mit Angabe des Namens der/des Teilnehmenden, des Zwecks der Aktivität sowie des Anfangs- und Enddatums
- Unterlagen zu den geplanten tatsächlichen Kosten sowie Nachweis über die Zahlung der damit verbundenen Kosten anhand von Rechnungen, auf denen der Name und die Anschrift des Rechnungsausstellers, der Betrag und die Währung, das Rechnungsdatum sowie die Reiseroute ausgewiesen sind.
Kürzere Praktika ("blended mobility" und "short term mobility")
- die als blended mobility eine physische Präsenz von 5-30 Tagen (short term) vor Ort in einem Teilnahmeland beinhalten, mit einer virtuellen Komponente (gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kurse), die verpflichtend, aber zeitlich nicht vorgegeben ist und die einem Arbeitsaufwand im Umfang von 3 ECTS entspricht. Durch die hohen Tagesraten sollen hier insbeondere Studierende mit geringeren Chancen für einen Auslandsaufenthalt gefördert werden, die ansonsten diese Erfahrung nicht machen könnten (Bitte beachten Sie, dass Famulaturen bei Medizinstudierenden grundsätzlich nicht als "blended mobility" gefördert werden können, da diese nicht als solche konzipiert sind).
- die für Doktoranden eine physische Präsenz von 5-30 Tagen (short term) vor Ort in einem Teilnahmeland beinhalten, auch ohne verpflichtende virtuelle Komponente.
Die Förderraten sind wiefolgt:
Mobilitätsdauer
|
Mobilitätszuschuss
|
mit geringeren Chancen*
|
Tag 1-14 der physischen Mobilität | 79 EUR/Tag | 100 EUR/einmalig |
Tag 15-30 der physischen Mobilität | 56 EUR/Tag | 150 EUR/einmalig |
Reisekosten (travel support) wird Studierenden und Graduierten für diese Mobilitätsart gewährt. Dieser Zuschuss ist abhängig von der Entfernung zum Praktikumsort, siehe auch die Seite des DAAD. Die Entfernung können Sie über den "Distance Calculator" der EU berechnen.
* Mit geringeren Chancen: Sonderförderung für Studierende mit Behinderung (ab GdB 20), mit chronischer Erkrankung (der erhebliche finanzielle Mehrbedarf ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen), Studierende mit Kind, Erstakademiker*innen sowie erwerbstätige Studierende (Definitionen siehe oben). Bei Studierenden mit geringeren Chancen wird ebenso ein Reisekostenzuschuss gewährt.
Wie oft und wie lange kann ich gefördert werden?
Studierende können im Erasmus+ Programm je Studienphase (BA, MA, Promotion) bis zu 12 Monaten für ein Praktikum und/oder ein Studium gefördert werden. Studierende können damit je Studienphase mehrere Studien- und Praktikaaufenthalte bis zu einer Gesamtdauer von 12 Monaten absolvieren (bei Staatsexamensstudiengang haben Sie ein Gesamtkontingent von 24 Monaten). Für jede (erneute) Förderung gilt die Mindestlaufzeit von zwei Monaten für Langzeitaufenthalte oder 5-30 Tage für short-term Mobilitäten.
Bitte beachten Sie aber, dass der EU-ServicePoint ein Praktikum momentan nur insgesamt bis zu 8 Monaten je Studienphase finanziell unterstützt auch wenn das Praktikum länger dauert ("Internationale Mobilität" mit Partnerländern nur 4 Monate) und bei hohem Gehalt/Vergünstigungen nur 2 bzw. 3 Monate. Den Erasmus+ Status können Sie aber über die komplette Laufzeit Ihres Praktika-Aufenthaltes erhalten. Der Erasmus+ Status gilt für Sie, ob mit oder ohne finanzielle Förderung für insgesamt 12 Monate pro Studienphase (BA Studiengang und MA Studiengang) s.o. Damit können Sie Erasmus+ geförderte Studienaufenthalte und Praktika-Aufenthalte in unterschiedliche Zeitphasen (z.B. 5 Monate Studium und 6 Monate Praktikum) unterteilen.
Ist eine Kombination von Erasmus+ und BAföG möglich?
Eine Kombination aus Erasmus+ Stipendium und Auslands-BAföG ist möglich. Bei der Frage der Anrechnung des Erasmus+ Mobilitätszuschusses auf den BAföG-Bedarf gelten die aktuellen Anrechnungsvorschriften. Danach sind monatliche Zuwendungen, die die Summe von 300 € übersteigen, zu berücksichtigen und auf den jeweiligen Bedarf anzurechnen.